Sie wollen einen Garten haben?
Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung oder sind nach vorheriger Vereinbarung auch bereit mit Ihnen ein persönliches Gespräch zu führen. Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind wenden Sie sich bitte an den Vorstand. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Warteliste, unten, auf dieser Seite.
Für eine Verpachtung und erneute Vergabe der Gärten, z.B. bei Besitzerwechsel (Ablöse an den vorherigen Pächter) ist der Kleingartenverein Pfarrkirchen e.V. zuständig.
Die Mitgliedschaft im Kleingartenverein Pfarrkirchen e.V. ist Voraussetzung zum Abschluss eines Pachtvertrages. Dies beinhaltet auch eine regelmäßige Teilnahme am Vereinsleben, mit der Verpflichtungen der Anerkennung der Vereinssatzung, der Einhaltung der Bestimmungen des Pachtvertrages und der Gartenordnung, sowie die Verpflichtung jährlich festgelegten Stunden Gemeinschaftsdienst und Sonderdienst zur Erhaltung und Pflege der Kleingartenanlage zu leisten.
Ein wichtiges Thema sind auch immer die Kosten:
Mitgliedschaft:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 33 Euro.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt pro Mitglied 10 Euro.
Unsere Vereinsmitglieder genießen folgende Vorteile:
- Die Mitgliedschaft im Landesverband bayerischer Kleingärtner e.V.
- Eine Haftpflichtversicherung für das Mitglied und seine Familienangehörigen im Bereich der Anlage
- Den Bezug der Monatszeitschrift „Bayerischer Kleingärtner“
Pachtzins:
- Der Pachtzins beträgt derzeit 0,35 Euro pro m2 Gartenfläche im Jahr.
- Das Pachtjahr läuft vom 1.1. bis 31.12.
oder anders gelistet:
Jährlich: gesamt ca. 150 Euro
- Mitgliedsbeitrag: 33 Euro
- Pacht: 0,35 Euro je m2 (Bei durchschnittlichen 200 m2 also 70 Euro)
- Eigener Verbrauch für Strom: je nach Verbrauch pro Kilowattstunden (außer in der Anlage Mahlgassing).
- Versicherung gegen Feuer und Diebstahl: ca. 40 Euro je nach Versicherungshöhe
Einmalig: das kommt darauf an …
- Zahlung eines Ablösebetrages an den bisherigen Pächter abhängig vom Zustand und des Alters des Gartens einschließlich der anteiligen Erschließungskosten.
Pachtverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können jedoch jährlich von Ihnen gekündigt werden. Die von Ihnen gezahlte Ablösesumme ist jedoch nicht verloren. Bei einer Neuverpachtung erhalten sie einen Ablösebetrag zurück, der von unseren Bewertern nach verbindlichen Richtlinien ermittelt wird.
Möchten Sie sich als Pächter um einen Kleingarten bewerben? Dann senden Sie uns am besten eine aussagekräftige Bewerbung, einfach per E-Mail an:
dbergter2157@gmail.com
Bitte beachten Sie dass die Bewerbung nur dann bearbeitet und der Kontakt zum Bewerber aufgenommen wird, wenn mindestens die folgenden Angaben gemacht wurden:
-Vorname
-Nachname
-Geburtsdatum
-Anschrift
-Telefonnummer
-Familienstand u. Anzahl Kinder
Grundsätzlich kommt ein Bewerber auf die Warteliste, wenn zum gegebenen Zeitpunkt kein Garten frei ist. Familien mit Kindern und ohne eigenen Garten(-anteil) erhalten bei uns Vorrang!
Impressum
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Kleingärtnerverein Pfarrkirchen e.V.
Steinfeldweg 25
84347 Pfarrkirchen
+49 8561 988701
+49 172 4050283
dbergter2157@gmail.com
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